Rehasport Verordnung

Verordnung

Rehasport / Rehabilitationssport in 09120 Chemnitz (Helbersdorf)

nach § 44 Abs. 1 Nr.3 und 4 SGB IX






Kostenträger für den Rehasport können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder Unfallversicherung sein.


Der behandelnde Arzt

empfiehlt und verordnet den Rehasport auf einem entsprechenden Formular

...

Der Patient

sendet das ausgefüllte Formular an den entsprechenden Kostenträger oder

begibt sich direkt zu einer Zweigstelle seines Kostenträgers

...

Der Kostenträger

gibt das Formular direkt oder sendet das Formular nach wenigen Tagen an den Patient   

mit einer entsprechenden Genehmigung zurück

...

Der Patient

kommt mit dem fertig ausgefüllten Formular zu unserer Außenstelle des Medicon e.V.

und kann nach einem Beratungsgespräch und der Einordnung in eine Gruppe

sofort mit dem Rehasport beginnen.



Für Anmeldungen und Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung: 0371/ 2803038



Wir freuen uns Ihnen bei der Rehabilitation bzw. beim Rehasport kompetent zur Seite stehen zu dürfen.

Ihr Team des Physio-Prävent-Chemnitz

und

des Medicon - Sächsischer Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V.